Wir möchten die rekonstruierte Schiffsmühle möglichst vielen Besuchern zugänglich machen, und wir freuen uns über recht viel Leben in der Mühle. Daher kann die Schiffsmühle außerhalb der normalen Öffnungszeiten zu Veranstaltungen angemietet werden.
Hierzu gelten folgende Vereinbarungen:
- Die Vermietung wird Mitgliedern und Nichtmitgliedern angeboten.
- Die Anmeldung sollte möglichst 2 Wochen vor dem Ereignis stattfinden.
- Die Vereinbarung zur Vermietung wird bindend, wenn sie von beiden Partnern verbindlich und schriftlich verabredet ist.
- Die Schiffsmühle wird besenrein übergeben. Wir wünschen, dass sie in dem gleichen Zustand wieder verlassen wird.
- Die in der Mühle vorhandenen Tische, Stühle und / oder Bänke können vom Mieter benutzt werden. Er ist selbst verantwortlich für das Stellen dieser Gegenstände. Ebenso bitten wir, sie nach der Veranstaltung wieder an die vorherigen Plätze zurück zu bringen.
- Der Mieter entsorgt evtl. anfallenden Müll.
- Ein Toilettenhäuschen ist von Ostern bis Oktober neben dem Zugang an Landseite vorhanden. Leider gibt es keine Handwaschmöglichkeit oder andere sanitäre Einrichtungen.
- Die Schiffsmühle kann nicht beheizt und nicht klimatisiert werden.
- In der Schiffsmühle darf nicht geraucht werden, auch nicht auf der hinteren Terrasse. Rauchen und offenes Licht (auch z.B. Kerzen, Heizpilze o.ä.) können in der Schiffsmühle aus Sicherheitsgründen leider nicht erlaubt werden.
- Auch dürfen Hunde, unabhängig von ihrer Größe, nicht mit in die Schiffsmühle genommen werden.
- Die Zahl der Teilnehmer ist aus sicherheitsrechtlichen Vorschriften auf 40 Personen begrenzt.
- Eine eventuell gewünschte Dekoration sprechen Sie bitte mit dem Vermieter ab. Hierdurch bedingte Beschädigungen an und in der Mühle sind zu vermeiden.
- Wichtig: Der Mieter ist dafür verantwortlich und haftbar, dass weder er noch seine Gäste die Mühle beschädigen, die eigene Sicherheit und die Sicherheit der Gäste gefährden oder sonst die Mühle sinnentfremden.
Die Konditionen:
- Für die Vermietung der Mühle erheben wir eine Grundpauschale von
- 80 € für Mitglieder und
- 100 € für Nicht-Mitglieder
- Diese Grundpauschale beinhaltet die Bereitstellung der Mühle für die Dauer von vier Stunden, einschließlich der eventuell erforderlichen Zeit für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung.
- Jede Zeit über die vier Stunden hinaus kostet zusätzlich 20 € pro Stunde.
- Vom Schiffsmühlenverein wird eine Aufsichtsperson für diese Zeit gestellt.
Zusätzlich kann nach vorheriger Absprache geboten werden:
- Eine Führung durch einen Mühlenführer (zusätzlich 5,00 € pro teilnehmende Person)
- Die Bereitstellung von gekühlten Getränken, einschl. Bereitstellen und Spülen der Gläser
Die Bereitstellung von Speisen durch einen Caterer ist möglich. Wir bitten Sie, dies selbst zu beauftragen.